Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höhere Gewalt und andere Hindernisse bei der Durchführung der Arbeiten:
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vereinbarten Arbeiten durchzuführen:- im Fall von höherer Gewalt, wie z. B. (1) unerwartete Naturereignisse, die als Naturkatastrophen betrachten werden können (Blitzschlag, Schneeregen, Sturm, Schnee, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer), die zu Schäden an den Geräten des Kunden oder des Auftragnehmers führen, oder die die sichere Ausführung der Dienstleistungen, ohne Gefahr für Menschenleber und/oder das Auftreten von Sachschäden verhindern.
- wenn Hindernisse auftreten, mit denen der Auftragnehmer bei der Erhaltung der Bestellung nicht vertraut war, die nicht durch sein unrechtmäßigen Verhalten verursacht waren und die die sichere Ausführung der Dienstleistungen, ohne Gefahr für Menschenleber und/oder das Auftreten von Sachschäden verhindern.
Pflichten des Kunden:
- alle notwendigen Unterlagen für die Aufstellung des Veranstaltungszeltes zu erhalten
- das Gelände – Oberfläche vorzubereiten, wo der Zelt aufgestellt wird, die Fläche zu reinigen (eventuell das Gras mähen und es mindestens einen Tag vor der Aufstellung des Zeltes zu entfernen), den Auftragnehmer genug Platz für die Einfahrt/Abfahrt für die Lieferung des Zeltes und der Ausrüstung zu versorgen (Transport für ein Abschleppfahrzeug mit zulässigem Gesamtgewicht von 25 Tonnen muss zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung stehen); alle raumbezogenen Risiken zu übernehmen,
- Stromversorgung 220V zum Veranstaltungsort zu Beginn der Installation zu versorgen
- falls der Kunde die Montage des Veranstaltungszeltes und der Ausrüstung in eigener Regie unter Anleitung von einem Installateur des Auftragnehmers durchführt, muss der Kunde für eine ausreichende Zahl von Personal sorgen (mindestens ), für die er alle notwendigen Unterlagen erhalten muss und für die er die volle Verantwortung übernimmt; alle Arbeiter müssen volljährig sein und müssen in vereinbarter Zahl vom Anfang bis zum Abschluss der Arbeiten verfügbar sein. Als Abschluss der Demontage gilt der Zeitpunkt als die ganze Ausrüstung im LKW des Auftragnehmers geladen ist.
- für die Sicherheit auf der Veranstaltung und die Sicherheit des Zeltes, der Ausrüstung, Anhänger, Fahrzeuges und der Oberfläche, auf welcher das Zelt aufgestellt ist, zu sorgen, und zwar während der Veranstaltung als auch außerhalb der Veranstaltungszeit, bis zum Abbau des Zeltes und der Ausrüstung,
- im Veranstaltungszelt dürfen keine Küchen- oder andere Geräte verwendet werden, die direkt mit Rauch oder offenem Feuer verbunden sind, mit der Ausnahme des Zeltes, die als Küche bestimmt ist,
- falls das Zelt am Boden mit Dübeln befestigt wird, ist der Kunde einverstanden, dass der Auftragnehmer die Dübel installiert,
- der Kunde muss sicherstellen, dass alle seitlichen Schutzbänder (die Schutzbänder zwischen den Segmenten der Zeltkonstruktion, die für die Stabilität des Zeltes sorgen) in ihren Positionen von der Aufstellung bis zur Demontage des Zeltes eingebaut bleiben. Die Schutzbänder dürfen nicht entfernt werden. Der Kunde ist auch verantwortlich für die Entfernung durch dritte Personen.
- Der Kunde muss sicherstellen, dass bei starkem Wind die gesamte Länge und Breite des Zeltes geschlossen bleibt, von der beendeter Aufstellung (Übergabe) bis zum Beginn der Veranstaltung und nach der Veranstaltung bis zur Demontage (das gilt nur falls es während der Veranstaltung auch windig wird), und übernimmt die ganze damit verbundene Verantwortlichkeit. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags bestätigt der Kunde, dass er mit der beabsichtigen Verwendung des Zeltes vertraut ist und dass das Zelt nicht für extremen Wetterbedingungen geeignet ist, dass es für eine Windlast von maximal 90 km/h gebaut ist (in diesem Fall muss das ganze Zelt geschlossen sein), und dass es nicht für Schneelasten geeignet ist. Der Kunde verpflichtet sich, dass er im Falle einer stärkeren (stürmischen) Wind, Stürme und anderen Faktoren der höheren Gewalt, die die Gesundheit oder die Sicherheit der Besucher im Zelt oder in der unmittelbaren Umgebung beeinträchtigen können, die Verwendung des Zeltes sofort einstellt und sorgt für die Evakuierung aller Personen, so dass es im Zelt und in der unmittelbaren Umgebung keine Personen mehr befinden. Falls das Zelt im Winter benutzt wird, verpflichtet sich der Kunde, dafür zu sorgen, dass das Dach des Zeltes immer sauber ist und nicht durch den Schnee belastet ist. Das Innere des Zeltes muss jede Zeit unabhängig von der Anwendung vom Beginn, während der Schneefälle und bis zur Demontage erhitzt werden bzw. der Kunde muss dafür sorgen, dass der Schnee regelmäßig vom Zelt geputzt wird.
- Der Kunde ist für alle Schäden am Zelt und an der Ausrüstung von der Übernahme bis zur Auslieferung verantwortlich
- Der Kunde erlaubt dem Auftragnehmer die Aufstellung von Werbe-Banner im Veranstaltungszelt, in Form von ein oder zwei Transparenten,
- Nach dem das Zelt abgebaut ist, muss der Kunde auf eigene Kosten für die Reinigung der Veranstaltungsfläche sorgen,
- Den Gegenstand muss nach dem Ende des Mietverhältnisses im gleichen Zustand zurückgegeben werden, wie es übernommen wurde,
- Der Kunde muss mit dem Auftragnehmer auf eine solche Art und Weise mitarbeiten, so dass er die Qualität und die Einhaltung des erwarteten Umfang und Termine ermöglicht
- Der Kunde muss innerhalb der vereinbarten Zeit seine Verpflichtungen begleichen.
Pflichten des Auftragnehmers:
- die o.g. Verpflichtungen im erwarteten Umfang und Termine durchzuführen;
- die o.g. Verpflichtungen muss er professionell, gewissenhaft, hochwertig, als guter Wirtschaftsführer und unter Berücksichtigung der Regeln und Vorschriften des Berufsstandes durchführen:
- mit dem Kunden zusammenzuarbeiten und seine Anweisungen für die Durchführung der Pflichten zu berücksichtigen
- Der Auftragnehmer muss den Kunden sofort informieren über alles, das eine negative Auswirkung auf die Ausführung der Verpflichtungen haben könnte, sobald ein solcher Grund erscheint.